Sicher ist es positiv, wenn Angestellte hinter dem Unternehmen stehen, bei dem sie beschäftigt sind. Zu euphorisches Handeln von Mitarbeitern kann allerdings durchaus erhebliche rechtliche Folgen für deren Arbeitgeber nach sich ziehen. Anwaltskanzlei Weiß & Partner® Rechtsanwälte, Patentanwalt So hatte beispielsweise ein Verkäufer eines Autohauses auf seiner privaten Facebook-Seite ein geschäftliches Neuwagen-Angebot seines Arbeitgebers formuliert und gepostet. Auch ein Foto …
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